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Shisha, Vapes, Snus & Co im Überblick

Außer Zigaretten gibt es eine Vielfalt an Produkten, die Tabak/Nikotin enthalten bzw. geraucht oder anderweitig konsumiert werden.

Wasserpfeife / Shisha

Die ursprünglich aus Indien stammende Wasserpfeife oder Shisha hat sich in den letzten Jahren, gerade bei Jugendlichen, zum Trend entwickelt. Geraucht werden dabei häufig Fruchttabake oder Dampfsteine, die es in unterschiedlichen fruchtig-süßen Geschmacksrichtungen gibt. Dies macht Shisha-Rauchen auch für Nichtrauchende interessant. Da der Rauch durch Wasser gekühlt wird, denken sich viele Konsumierende, dass die Schadstoffe gefiltert werden, was jedoch nicht stimmt. Schadstoffe, wie Chrom, Arsen, Nickel oder Blei, werden genauso durch den Rauch aufgenommen. Zudem hat auch die Wasserpfeife ein großes Suchtpotential und birgt gesundheitliche Risiken. Es findet eine stärkere Nikotinaufnahme statt und auch der Rauch wird tiefer inhaliert als bei der Zigarette. Das Rauchen von Wasserpfeifen mit Tabak fällt unter die Bestimmungen des Vorarlberger Jugendschutzes und ist somit für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. 

 

E-Shisha und E-Zigarette (Vapes)

Immer beliebter bei Kindern und Jugendlichen ist auch ein Namensvetter der Wasserpfeife: Die E-Shisha. Bunt gestaltet, mit Beleuchtung und in unterschiedlichen fruchtig-süßen Geschmacksrichtungen erhältlich, spricht sie gerade Kinder und Jugendliche an. Das Funktionsprinzip beider Produkte ist einfach: Über ein batteriebetriebenes Heizmodul wird eine aromatisierte Flüssigkeit (Liquid) erhitzt und verdampft. Das dabei entstehende Aerosol wird inhaliert. Die Liquids in E-Shishas und E-Zigaretten werden außerhalb Europas hergestellt und die genaue Zusammensetzung der Inhaltsstoffe ist oft nicht angegeben. Untersuchungen zu gesundheitlichen Risiken haben gezeigt, dass neben Glycerin und Wasser Propylenglykol den Hauptbestandteil der Liquids darstellt. Propylenglykol kann Reizungen der Augen und des Rachens auslösen. In machen Liquids wurde Nikotin nachgewiesen, obwohl es als „nikotinfrei“ deklariert wurde.

Die elektronische Zigarette dampft, riecht, enthält Nikotin und imitiert so die echten Zigaretten. Sie wird oft als gesunde Alternative zu klassischen Zigaretten präsentiert, weil keine Verbrennung von Tabak, sondern nur eine Verdampfung von Flüssigkeit (Liquids) stattfindet. Der Umstieg von der herkömmlichen Zigarette zur E-Zigarette wird so nahegelegt. Dennoch eignet sich das Produkt nicht wirklich um aus einer Abhängigkeit auszusteigen. Meist kommt es zu einer Suchtverlagerung von der Zigarette hin zur E-Zigarette. Die Handhabung, Wirkung und das Ritual der beiden Produkte sind einfach zu ähnlich, um den Suchtkreislauf zu durchbrechen. 

Nicht vergessen sollte man, dass Kinder und Jugendliche mit den E-Produkten das Rauchen üben und ein späterer Griff zur Zigarette dadurch wahrscheinlicher wird. E-Produkte mit, aber auch ohne Nikotin fallen unter das Jugendschutzgesetz und sind somit für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

Factsheet Vapes

Snus

Snus stammt aus dem skandinavischen Raum und ist mit Salzen versetzter Tabak. Dieser wird in kleinen Säckchen verpackt unter die Ober- oder Unterlippe geschoben. Das im Tabak enthaltene Nikotin gelangt über die Schleimhäute sofort ins Blut. So gibt ein Säckchen Snus die gleiche Menge Nikotin wie mehrere Zigaretten ab. Snus ist also eine „Nikotinbombe“, die ziemlich rasch zu einer körperlichen Abhängigkeit führen kann. Bei Snus-Konsument*innen hält sich standhaft das Gerücht, Nikotin sei einerseits leistungssteigernd und andererseits solle es zu keiner Schädigung der Kondition kommen, da man ja nicht rauche. Tatsächlich bekommen Konsumierende einen Nikotinkick, den manche als positiv empfinden. Auch wenn beim Konsum von Snus keine Verbrennung stattfindet, können das Zahnfleisch, die Halsschleimhaut und der Kehlkopf geschädigt werden. Außerdem wird das Krebsrisiko erhöht. Grundsätzlich sind die Einfuhr für den Eigengebrauch sowie der Konsum von Snus in Österreich straffrei. Der Verkauf von Snus ist in Österreich jedoch nicht erlaubt. Da es sich bei Snus um ein Tabakprodukt handelt, gelten hier die gleichen Regelungen aus dem Vorarlberger Jugendgesetz, wie auch für das Rauchen: Der Konsum ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

 

Nikotinbeutel

Im Unterschied zum tabakhaltigen Snus sind Nikotinbeutel tabakfrei. Jedoch werden diese Erzeugnisse über chemische Prozesse mit Nikotinsalzen angereichert. Das bedeutet, dass die Nikotinbeutel zwar keinen Tabak enthalten, dennoch aber das abhängig machende Nikotin – und davon nicht zu wenig. Die Nikotinbeutel können, wie beim Snus, für bis zu 20 Minuten in der Mundhöhle platziert werden. Das Nikotin wird dann über die Mundschleimhaut eingenommen. Dies geschieht über kleine Beutelchen in verschiedenen Geschmacksrichtungen, die besonders Jugendliche ansprechen. Besonders für junge Menschen besteht Gefahr, denn beim Erstkonsum kann es aufgrund der sehr hohen Nikotinmenge zu Überdosierungen und Nikotinvergiftungen kommen.

Viele Jugendliche und junge Erwachsene werden mit coolen Marketingkonzepten, trendigen Verpackungen und Geschmacksrichtungen angesprochen. Dennoch gilt: diese tabakfreien ABER nikotinhaltigen Produkte sind für Minderjährige unter 18 Jahren verboten!

Factsheet Nikotinbeutel 

 

Schnupftabak

Schnupftabak hat in vielen Ländern eine lange Tradition. Bereits seit dem 17. Jahrhundert wird er in Europa konsumiert. Schnupftabak ist in der Regel ein fein gemahlenes Pulver aus mehreren Tabaksorten und Zusätzen. Es gibt ihn in zahlreichen Geschmacksrichtungen, wie Menthol, Eukalyptus oder in fruchtigen Sorten, wie Apfel, Erdbeere oder Orange. Verkauft wird Schnupftabak meistens in kleinen Dosen, Flaschen oder Plastikboxen. Über die Nase werden kleine Mengen des Tabaks konsumiert, wodurch die Wirkstoffe und natürlich auch die Schadstoffe des Tabaks zu den Schleimhäuten des Körpers gelangen. Bei mittel- und längerfristigem Konsum kann es zu chronischen Nasenschleimhautentzündungen kommen. In klassischen Schnupftabaken ist Nikotin enthalten, was zu einer Abhängigkeit führen kann. Davon ausgenommen sind die weißen Schnupftabake. Sie bestehen in der Regel aus Menthol und Glucose und kommen ohne Tabak und Nikotin aus. Schnupftabak ist ein Tabakprodukt und in Vorarlberg erst ab 18 Jahren erlaubt.

 

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